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Kosten der Scheidung

 

Die Kosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Das ist gesetzliche Vorschrift. Je niedriger das monatliche Einkommen, desto niedriger sind die Kosten. Darum fragen wir Sie im Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beide Eheleute. Es reicht völlig aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen.
Grob gerechnet kostet die Scheidung ungefähr einen halben Monatslohn (Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet).

Kosten der Erstberatung schon ab 90 EUR ! Fragen Sie unverbindlich bei mir an.

Wir haben mit Scheidung Online Köln ein Angebot für Mandanten entwickelt, die sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung schnell, günstig, einfach und kompetent scheiden lassen möchten. Im Sinne eines positiven Neuanfangs ist es für unsere Mandanten sehr wichtig, unnötige Kosten für ein aufwendiges und langes Scheidungsverfahren zu vermeiden und das eingesparte Geld lieber sinnvoll in die Zukunft zu investieren. Wir haben mit Scheidung Online Köln ein Angebot für Mandanten entwickelt, die sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung schnell, günstig, einfach und kompetent scheiden lassen möchten. Im Sinne eines positiven Neuanfangs ist es für unsere Mandanten sehr wichtig, unnötige Kosten für ein aufwendiges und langes Scheidungsverfahren zu vermeiden und das eingesparte Geld lieber sinnvoll in die Zukunft zu investieren.

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Ratenweise Begleichung von Kosten sind bei mir ebenfalls kein Problem, wie auch die Vereinbarung eines pauschalen Honorars.

Sprechen Sie mich an! Einen kostenlosen Kostenvoranschlag schicke ich Ihnen umgehend zu.

Einvernehmliche Scheidung oftmals günstiger

Viele Gerichte senken zudem den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung ab, was für die Beteiligten zu geringeren Gerichts- und Anwaltskosten führt.

Kontakt

Rechtsanwalt LL.M. oec

Th. O. Günther, Köln

Anschrift zentral:

Rosental 98, 53111 Bonn

Tel.: 0228/ 24035038

          0177/ 4153173

Fax: 0228 92934811

Mail: info@scheidung-bonn.com

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